Der Immobilien-Teilverkauf ist ein Weg, um vom Wohneigentum im Alter zu profitieren. Im Gegensatz zur Immobilienverrentung bleiben Sie als Teilverkäufer Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten. Sie erhalten lediglich einen stillen Teilhaber – und natürlich die Auszahlung des Erlöses des verkauften Teils.
Immobilien-Teilverkauf als faire Alternative zu klassischen Verrentungsmodellen
Bei einem Teilverkauf verkaufen Sie nicht Ihre gesamte Immobilie, sondern nur einen prozentualen Anteil an den Teilverkauf-Anbieter Ihres Vertrauens. Dieser kauft bis zu 50 Prozent Ihrer Immobilie gegen eine Sofortauszahlung zum fairen Marktwert des Teileigentums – ohne Abschläge. Der Marktwert wird dabei von unabhängigen Gutachtern bestimmt. Auf den verkauften Anteil erhalten Sie als Kunde ein lebenslanges Nießbrauchsrecht, das ins Grundbuch eingetragen wird. Das Nießbrauchsrecht ist wesentlich stärker als das Wohnrecht, beispielsweise können Sie Ihre Immobilie auch vermieten.
Das Nießbrauchsrecht sorgt auch dafür, dass Sie bis zum Ende der Immobilienpartnerschaft in der Immobilie wohnen bleiben können. Für den Nießbrauch auf den verkauften Anteil bezahlen Sie einen monatlichen Nutzungsbeitrag an Ihren Teilverkauf Partner, ähnlich einer Mietrate.
Am Ende der Immobilienpartnerschaft organisiert der Teilverkaufs-Anbieter als professioneller Partner mit Immobilienexpertise den Gesamtverkauf der Immobilie und erhält hierfür ein Serviceentgelt.
Größere Renovierungen gehen schnell ins Geld – da ist es gut, einen starken Partner an seiner Seite zu wissen: Einige Anbieter unterstützen bei Instandhaltungsmaßnahmen und energetischen Sanierungen.
Beim Teilverkauf wird - anders als beispielsweise bei Verrentungsmodellen - der volle Marktpreis ohne Abschlag ausbezahlt: Unabhängige, zertifizierter Gutachter bewerten die Immobilie vor Ort für ein finales und verbindliches Angebot.
Eigentümer partizipieren beim Teilverkauf mit dem verbleibenden Immobilienanteil weiterhin an der Entwicklung der Preise.
Auch nach einem Teilverkauf bleiben Eigentümer Herr der Lage: Sie alleine entscheiden über Renovierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen.
Wer einen Teil seines Immobilienbesitzes verkauft, erhält ein Nießbrauchsrecht, das im Grundbuch eingetragen wird.
Eigenheimbesitzer bleiben beim Teilverkauf flexibel und können die Immobilie verkaufen, zurückkaufen oder vererben falls gewünscht.